Das Berufsbild
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen für mehr als 43% sämtlicher Ermittlungsverfahren zuständig. Dabei handelt es sich um Verfahren der geringeren bis mittleren Kriminalität, deren Klärung durch das Amtsgericht - Strafrichter - erfolgt.
Die Zuständigkeiten sind in der sog. OrgStA des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Die OrgStA des Landes Nordrhein-Westfalen ist hier zu finden.
Zudem erfolgt durch die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht in Straf- und Jugendrichtersachen (§§ 24, 25 GVG).
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte durchlaufen in der Regel ein 15-monatiges Zusatzstudium an der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel, nachdem sie bereits das Rechtspflegerstudium erfolgreich absolviert und sich für eine angemessene Zeit in der Praxis bewährt haben.
Seit dem Jahr 2022 werden in Nordrhein-Westfalen erstmals auch Volljuristinnen und -juristen in den Amtsanwaltsdienst eingestellt, da aufgrund des allgemeinen Personalmangels sowohl im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger als auch der Amtsanwältinnen und Amtsanwälte übergangsweise eine entsprechende Lösung erfordert.
Die Besoldung erfolgt mit Ernennung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt nach A12 und reicht derzeit bis A13AZ nach LBesG NRW.
Weitere Informationen finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Ministeriums der Justiz, bzw. der Fachhochschule für Rechtspflege:
Karriere-Website der Justiz NRW
Fachhochschule für Rechtspflege